qualifizierungschancengesetz

Förderung Ihrer Weiterbildung
Dank des Gesetzes können Sie die Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter/innen jetzt kostengünstig durchführen! Wählen Sie aus den förderfähigen Lehrgängen der SMA und machen Sie Ihr Team fit für die Herausforderungen des Marketings.
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Lächelnde Frau in einer weißen Bluse sieht auf das Tablet, das sie in den Händen hält.

Aktueller Stand: Qualifizierungschancengesetz 2025

Um mit der rasanten Digitalisierung Schritt zu halten, müssen Marketing-Mitarbeitende regelmäßig weitergebildet werden. Das kostet jedoch viel Geld und ist nicht für jedes Unternehmen so einfach erschwinglich.

Die Lösung: das Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG). Hiermit können Weiterbildungskosten (insbesondere in kleinen Unternehmen) komplett oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber/innen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die teilnehmenden Arbeitnehmer/innen.

Das bedeutet für Sie: Berufliche Weiterbildung zu reduzierten Kosten! Qualifizieren Sie Ihre Marketing-Mitarbeitenden mit den förderfähigen Lehrgängen der Social Media Akademie!

Förderungshöhe durch die Agentur für Arbeit

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht eine Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 100%, abhängig von der Unternehmensgröße. Das Arbeitsentgelt (Gehaltskosten) während der Weiterbildung können bis zu 75% von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden.

Weitere Informationen zur Weiterbildung an der SMA, dem Qualifizierungschancengesetz und alternative Fördermöglichkeiten haben wir im Info-PDF für Sie zusammengefasst:

Qualifizierungschangesetz Grafik. Aufschlüsselung der Kostenerstattungen nach Unternehmensgrößen.

* Hinweis: Die Betriebsgröße ist nicht das einzige Kriterium. Falls Ihre Beschäftigten über 45 Jahre alt sind oder eine Schwerbehinderung vorliegt, haben Sie sehr gute Chancen auf eine vollständige Kostenerstattung, auch wenn Ihr Betrieb mehr als 49 Personen beschäftigt.

Sie sind unsicher, OB die Förderung für Ihr Unternehmen in Frage kommt?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Förderung Social Media Mitarbeiter, Online Marketing Manager & Co.!
beratung@socialmediaakademie.de+49 8233 234882

Win-Win-Situation für beide seiten

Sowohl Unternehmen, als auch Mitarbeiter/innen ziehen einen großen Nutzen aus dem Qualifizierungschancengesetz und den damit verbundenen, förderbaren Weiterbildungsmöglichkeiten:

Sie als Arbeitgeber/in…

  • werden durch die (Teil-)Erstattung der Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt finanziell entlastet.

  • stärken Ihre Fachkräfte-Basis und profitieren von besser qualifizierten Mitarbeitenden im Marketing.

  • erhalten die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und agieren zukunftsorientiert in Zeiten von Digitalisierung und Strukturwandel.

Ihre Arbeitnehmer/innen…

  • können dank der Qualifizierung den Umfang ihrer beruflicher Kompetenzen erweitern und verbessern.

  • sind für die Herausforderungen des Marketings und die Anforderungen des Arbeitsmarkts 2025 bestens gerüstet.

Voraussetzungen: Berufliche Weiterbildung mit QCG

Ja, die Lehrgänge der Social Media Akademie sind für die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz zugelassen!

 
Viele unserer angebotenen Weiterbildungen…
  • gehen maßgeblich über kurzfristige Anpassungs-Fortbildungen hinaus und sind auf nachhaltige Kompetenzentwicklung ausgerichtet.

  • vermitteln Inhalte, welche die Kompetenzen der Beschäftigten erweitern oder erneuern, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, neue Technologien oder zukunftsrelevante Skills.

  • umfassen mehr als 120 Zeitstunden.

  • können in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder während der Kurzarbeit absolviert werden.

  • sind nach AZAV zertifiziert, d.h. sie erfüllen die formalen Anforderungen für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Dekra Siegel, Trägerzulassung gemäß AZAV

Erfüllen Ihr Unternehmen bzw. Ihre Mitarbeiter/innen ebenfalls die nötigen Voraussetzungen? Dann haben Sie die besten Chancen auf die Weiterbildungsförderung!

Untenstehend finden Sie eine kurze Checkliste:

  • Ist der gewünschte (externe!) Bildungsträger für die QCG-Förderung zugelassen? (Bspw. die SMA, siehe oben.) Denn eine betriebsinterne Weiterbildung ist in der Regel nicht förderfähig.

  • Liegt die letzte Weiterbildung, die in Ihrem Unternehmen über das QCG gefördert wurde, mindestens zwei Jahre zurück?

  • Hat Ihr/e Mitarbeiter/in keinen Berufsabschluss? Dann kann eine abschlussorientierte Weiterbildung gefördert werden.

  • Alternativ: Hat Ihr/e Mitarbeiter/in einen Berufsabschluss, arbeitet jedoch seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit? Auch dann ist eine Förderung für den Erwerb eines neuen Berufsabschlusses oder einer Teilqualifikation möglich.

Förderungsfähige Weiterbildungen

Online Marketing Manager/in

Online Marketing Grundlagen: unverzichtbares Knowhow für professionelle Marketingstrategien
Mann mit Brille sitzt vor Laptop und telefoniert am Handy

Online Marketing Manager/in
Schwerpunkt Social Media

Online Marketing Grundlagen erweitert um gefragtes Fachwissen rund um das Social Media Marketing.
Frau mit Tablet in der einen Hand schaut lächelnd auf Smartphone

Online Marketing Manager/in
Schwerpunkt E-Commerce

Online Marketing Grundlagen erweitert um praxisnahes E-Commerce Know-how für Ihren Onlinehandel.
Mann mit Brille sitzt lächelnd und mit Smartphone in der Hand vor Laptop

Social Media Manager/in
Schwerpunkt Content Creation

Geballtes Social Media Know-how kombiniert mit praktischen Skills der Content Creation.
Ein Mann in einem dunkelgrünen Pullover und Mütze sitzt an einem Bildschirmarbeitsplatz

Digital Content Creator/in

Praxisnahes Wissen rund um die Erstellung und Vermarktung von digitalen Inhalten.
Frau mit langen brauen Haaren und gelber Jacke schaut voller Freude auf ihr Smartphone

Digital Sales Manager/in

Treiben Sie Ihren digitalen Vertrieb voran – von der Sales-Strategie bis hin zu erfolgreichen Verkaufsabschlüssen.
Mann mit hellblauem Hemd, Bart und Brille schaut lächelnd auf sein Tablet

in 3 schritten zur geförderten weiterbildung

1. Beratung an unserer Akademie

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Lehrgangswahl für Ihre Beschäftigten und das Qualifizierungschancengesetz zur Verfügung. Auch beim Ausfüllen des QCG-Antrags für die Agentur für Arbeit sind wir gern behilflich.

2. Stellung des QCG-Antrags

Stellen Sie den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung. Je nachdem, wie viele Beschäftigte an derselben Weiterbildung teilnehmen sollen, können Sie als Arbeitgeber/in auch einen Sammelantrag bei Ihrer örtlichen Bundesagentur für Arbeit stellen. Diese prüft anschließend, ob Ihr Unternehmen alle nötigen Voraussetzungen erfüllt – ist das der Fall, erhalten Sie die Zuschüsse für Ihre Arbeitnehmer/innen.

3. Start der Weiterbildung

Kontaktieren Sie uns, sobald Sie die Bewilligung erhalten haben. Wir leiten die Anmeldung zur Weiterbildung in die Wege und ermöglichen Ihren Marketing Mitarbeiter/innen einen schnellen und angenehmen Start.

Ihr kostenloses Infopaket

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FaQ zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz gehört zur „Qualifizierungsoffensive“ und wurde zum 1. Januar 2019 von der Bundesregierung verabschiedet. Es ist zentraler Bestandteil der modernen Arbeitsmarktpolitik und reagiert mit Weiterbildungsförderung auf den zunehmenden Strukturwandel in der Arbeitswelt, der besonders durch die Digitalisierung und technologische Entwicklungen verursacht wird.

Unternehmen können Fördermittel beantragen, um ihre Arbeitnehmer/innen durch Maßnahmen wie berufliche Qualifizierung, Weiterbildung und Umschulung zu unterstützen. Die Höhe der Förderung und Zuschüsse hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Besonders attraktiv ist das Gesetz für Branchen, die vom Fachkräftemangel betroffen sind – etwa Pflege, IT oder Handwerk.

Welche Ziele hat das Qualifizierungschancengesetz Social Media und Marketing?

Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor komplexen Herausforderungen: Der digitale Wandel verändert Berufsbilder kontinuierlich und besonders in Marketing, Social Media und E-Commerce fehlen qualifizierte Fachkräfte. Das Qualifizierungschancengesetz setzt hier an und verfolgt mehrere Ziele:

  • Kleine Unternehmen stärken: Besonders KMU profitieren von finanziellen Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit, um ihre Marketing Mitarbeiter/innen weiterbilden zu können.
  • Arbeitgeber/innen entlasten: Die Förderung reduziert Weiterbildungskosten und erleichtert die strategische Personalentwicklung.
  • Qualifikation erhalten und ausbauen: Durch geförderte Qualifizierungsmaßnahmen können Beschäftigte neue Kompetenzen erwerben und ihre Qualifikation an aktuelle Anforderungen anpassen.
  • Zukunft der Arbeitnehmer/innen sichern: Weiterbildung erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die langfristige Beschäftigungsfähigkeit.

Wie kann ich die QCG Förderung beantragen?

Melden Sie sich bei uns! Wir haben schon viele Arbeitgeber/innen diesbezüglich beraten und unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des QCG-Antrages. Nachdem Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht haben, überprüft diese, ob Ihr Unternehmen die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Sobald Sie die Bewilligung erhalten haben, können Ihre Arbeitnehmer/innen mit der geförderten Weiterbildung an unserer Akademie loslegen.

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