fortbildungskosten steuerlich absetzen

Diese Dinge zählen zu den Fortbildungskosten
Das sind Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihren bisher ausgeübten Beruf fortführen zu können, beruflich aufzusteigen oder den Beruf zu wechseln. Wichtig ist dabei, dass die Lerninhalte einen erkennbaren Bezug zu Ihrer Berufsgruppe haben. Bei allgemeinbildenden Fortbildungen ist der steuerliche Abzug nicht gestattet.
Berufliche Weiterbildungen können je nach Umfang, Qualität und Dauer recht teuer sein. Von unter 100 Euro bis weit über 10.000 Euro reicht hier die Spanne. Dies kann insbesondere, wenn Sie eine Weiterbildung privat finanzieren, eine große Herausforderung sein. Folgende Kosten lassen sich daher steuerlich absetzen:
- Lehrgangs-, Seminar-, bzw. Studiengebühren
- Fahrtkosten (z. B. Hin- und Rückfahrt zur Weiterbildungsstätte)
- Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Schreibwaren)
- Prüfungsgebühren
- technische Ausstattung (z. B. Laptop, Drucker)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungskosten
- Reisenebenkosten
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
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How-To: Fortbildungskosten steuerlich absetzen
Ihre Bildungsmaßnahme erfüllt die Voraussetzungen des BBiG? Wunderbar! Dann gehen Sie als Arbeitnehmer nun den Weg über die Steuererklärung. Dazu benötigen Sie die Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung. Dort tragen Sie unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ ein, welche Kosten Sie für Ihre berufliche Weiterbildung aufbringen mussten. Achtung: Vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten geleistete Zuschüsse müssen Sie abziehen.
Und das war es auch schon! Rechnungsbelege und Quittungen müssen Sie nicht beilegen, sollten Sie aber für Rückfragen und mögliche Überprüfungen vorliegen haben. Die Kosten werden schließlich von Ihrer Steuerlast abgezogen.
Bestimmt ist Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens gern behilflich, wenn Sie Fragen zur Steuererstattung im Detail haben.
weitere förderungsmöglichkeiten
Nicht nur mithilfe Ihrer Steuererklärung können Sie Geld sparen. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Förderungsmöglichkeiten, die unter anderem der Staat, die Bundesländer oder einzelne Institutionen bereithalten. Hier lohnt es sich, zu überprüfen, ob Sie selbst für eine Förderung berechtigt sind.
Wenn Sie beispielsweise arbeitslos sind und Anspruch auf eine Förderung über die Agentur für Arbeit haben, können Sie im KURSNET nach einem geeigneten Weiterbildungsangebot suchen. Dort finden Sie Kurse von unabhängig geprüften Weiterbildungsanbietern, wie z.B. der Social Media Akademie. Ob und welche Weiterbildung für Sie in Frage kommt, klären Sie in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Berufsberater. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, wird Ihnen ein Bildungsgutschein Weiterbildung ausgestellt. Dieser ermöglicht Ihnen eine Förderung der Weiterbildungskosten in voller Höhe.
Disclaimer: Alle bereitgestellten Inhalte dienen der Erstinformation und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Allerdings besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater.
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