BFD Bundeswehr

Förderung Ihrer Weiterbildung
Der Berufsförderungsdienst bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten für den erfolgreichen Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt - dazu zählen auch finanziell geförderte Weiterbildungen!
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Ein Mann in Bundeswehr-Dienstkleidung sitzt an einem Schreibtisch und schreibt Notizen auf ein Klemmbrett, das vor ihm liegt.

Ziele des BFD

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hat das Ziel, die beruflichen Chancen von Berufssoldaten, freiwilligen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach Dienstzeitende zu verbessern. Er soll ihnen eine bestmögliche berufliche Perspektive ermöglichen – dieser Anspruch liegt im Soldatenversorgungsgesetz begründet.

BFD Maßnahmen im Überblick

Der Berufsförderungsdienst bietet eine breite Palette an Maßnahmen und Leistungen an, abhängig von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung.

  • individuelle Beratungsgespräche zur zukünftigen Berufswahl
  • Informationsveranstaltungen, sowie Job- und Bildungsmessen (Hier finden Sie die BFD Veranstaltungstermine 2025)
  • Bildungsmaßnahmen und Seminarprogramme
  • Vermittlung von Arbeits- oder Umschulungsplätzen
  • berufliche Rehabilitation von gesundheitsgeschädigten Soldaten
  • Erstattung diverser Kosten im Rahmen der beruflichen Eingliederung 

Auch Weiterbildungen für schulische oder berufliche Qualifikationen finanziell unterstützt. Diese werden dienstzeitbegleitend während der aktiven Wehrdienstzeit oder auch bis zu sieben Jahre nach Dienstende als interne oder externe BFD Maßnahme gefördert.

Unter internen Maßnahmen sind Aus-, Weiterbildungen, Vorträge und Seminare zu verstehen, die aus dem BFD-eigenen Maßnahmenkatalog stammen und deren Kosten vom Berufsförderungsdienst getragen werden. Zu den externen Maßnahmen zählen Lehr- und Studiengänge von öffentlichen oder privaten Bildungsanbietern. Das können auch Online-Lehrgänge der Social Media Akademie sein, wie beispielsweise die “Online Marketing Manager Weiterbildung” oder die “Social Media Content Creator Weiterbildung”.

Höhe des Förderungsanspruchs

Der Anspruch auf die Förderung schulischer und beruflicher Bildung richtet sich nach der Dauer Ihrer Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr. Die Lehrgangs- und Studiengebühren, sowie Kosten für Ausbildungsmittel können gemäß § 5 Soldatenversorgungsgesetz, Absatz 4 und § 19 Berufsförderungsverordnung, Absatz 2 folgendermaßen erstattet werden:

  • Ab einer Verpflichtungszeit von 4 Jahren haben Sie bis zu 12 Monate nach Dienstzeitende einen Anspruch auf maximal 5.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Ab 6 Jahren gilt bis zu 24 Monate nach dem Ende der Dienstzeit ein Höchstbetrag von 9.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Waren Sie mindestens 8 Jahre im Dienst, haben Sie bis zu 36 Monate nach Dienstzeitende einen Anspruch maximal 13.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Mit mindestens 10 Jahren Dienstzeit haben Sie bis zu 48 Monate danach einen Anspruch auf höchstens 17.000 € für Bildungsmaßnahmen.
  • Eine Verpflichtungszeit von 12 Jahren oder länger sichert Ihnen einen Bildungsanspruch bis zu 60 Monate nach Dienstzeitende mit maximal 21.000 € für Bildungsmaßnahmen.

Nicht genutzte Gelder verfallen nach Ablauf der jeweiligen Frist, wenn sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht werden.

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Standorte des Berufsförderungsdienstes

Der Berufsförderungsdienst hat deutschlandweit 16 Regionalteams (darunter z. B. München, Nürnberg, Köln, Magdeburg, Kiel) und über 80 Standortteams. Nutzen Sie die Stellenbörse des BFD. Dort können Sie die Adresse und die Telefonnummer des für Sie am nächsten gelegene Standorts des Berufsförderungsdienstes ausfindig machen.

Beantragung der Förderung

1. Festlegung eigener Vorstellungen und Wünsche

Zunächst sollten Sie sich überlegen, wie Sie sich Ihre Weiterbildung konkret vorstellen. Folgende Fragen können Ihnen als Anregung dienen:

  • Möchten Sie Ihre Bildungsmaßnahme in Teil- oder Vollzeit absolvieren?
  • Soll Ihre Bildungsmaßnahme in Präsenz oder per Fernunterricht stattfinden?
  • Wie hoch sind die Kosten für die Bildungsmaßnahme?
  • Für welche Bildungsanbieter interessieren Sie sich konkret?
  • Passt die Bildungsmaßnahme zu Ihrem angestrebten Eingliederungsziel?
  • Wie lange dauert die Bildungsmaßnahme und wann findet sie statt?
2. Gespräch mit der BFD Beratungsstelle

Bestenfalls haben Sie vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Berufsförderungsdienst-Berater bereits eine Vorstellung von Ihrem persönlichen Aus- oder Weiterbildungsbedarf. Denn gemeinsam mit ihm müssen Sie ein konkretes Wiedereingliederungsziel festlegen, das Ihre beruflichen Karrierewünsche nach der Bundeswehr widerspiegelt.

Anschließend werden die erforderlichen Schritte zur Zielerreichung und zur Umsetzung der BFD Förderung in einem Förderungsplan zusammengefasst. Dieser ist eine Pflichtvoraussetzung für die Bewilligung der Leistungen. Aber keine Sorge: Der Förderungsplan kann in den weiteren Beratungsgesprächen noch angepasst werden.

3. Start der Weiterbildung

Wählen Sie eine Weiterbildung, die zu Ihren persönlichen und beruflichen Umständen passt. Werfen Sie beispielsweise einen Blick auf die Lehrgänge der Social Media Akademie: Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger und bieten förderungsfähige Weiterbildungen an. Bei Fragen rund um unsere Kurse stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

FaQ zum Berufsförderungsdienst

Habe ich Anspruch auf die Förderungsmaßnahmen des BFD?

Insbesondere Berufssoldaten, freiwillige Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit haben einen Anspruch auf berufliche Förderungsmaßnahmen der Bundeswehr.

Wo finde ich die BFD Formulare?

Hier finden Sie alle Formulare und Anträge rund um die beruflichen Karriere- und Förderungsmöglichkeiten während Ihrer Dienstzeit und nach Dienstzeitende.

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