fortbildungskosten steuerlich absetzen

Förderung Ihrer Weiterbildung
Ausgaben steuerlich geltend machen
Kosten sparen mithilfe der Steuererklärung
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Frau in einem blauen Pullover mit nachdenklichem Gesichtsausdruck hält ein Sparschwein in ihrer Hand.

Diese Dinge zählen zu den Fortbildungskosten

Das sind Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihren bisher ausgeübten Beruf fortführen zu können, beruflich aufzusteigen oder den Beruf zu wechseln. Wichtig ist dabei, dass die Lerninhalte einen erkennbaren Bezug zu Ihrer Berufsgruppe haben. Bei allgemeinbildenden Fortbildungen ist der steuerliche Abzug nicht gestattet. 

Berufliche Weiterbildungen können je nach Umfang, Qualität und Dauer recht teuer sein. Von unter 100 Euro bis weit über 10.000 Euro reicht hier die Spanne. Dies kann insbesondere, wenn Sie eine Weiterbildung privat finanzieren, eine große Herausforderung sein. Folgende Kosten lassen sich daher steuerlich absetzen:

  • Lehrgangs-, Seminar-, bzw. Studiengebühren
  • Fahrtkosten (z. B. Hin- und Rückfahrt zur Weiterbildungsstätte)
  • Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Schreibwaren)
  • Prüfungsgebühren
  • technische Ausstattung (z. B. Laptop, Drucker)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Reisenebenkosten

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Sie können Lehrgänge, Seminare oder Weiterbildungen steuerlich absetzen, welche Sie nach einer abgeschlossenen Erstausbildung absolvieren. 

Außerdem müssen die Bildungsmaßnahmen den Normen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) § 1 entsprechen: “Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit (…) zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen”. Das heißt, wenn Sie eine Weiterbildung in Ihrem erlernten Beruf oder einen Berufswechsel anstreben, können Sie Ihre Weiterbildung als Werbungskosten steuerlich absetzen.

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How-To: Fortbildungskosten steuerlich absetzen

Ihre Bildungsmaßnahme erfüllt die Voraussetzungen des BBiG? Wunderbar! Dann gehen Sie als Arbeitnehmer nun den Weg über die Steuererklärung. Dazu benötigen Sie die Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung. Dort tragen Sie unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ ein, welche Kosten Sie für Ihre berufliche Weiterbildung aufbringen mussten. Achtung: Vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten geleistete Zuschüsse müssen Sie abziehen. 

Und das war es auch schon! Rechnungsbelege und Quittungen müssen Sie nicht beilegen, sollten Sie aber für Rückfragen und mögliche Überprüfungen vorliegen haben. Die Kosten werden schließlich von Ihrer Steuerlast abgezogen. 

Bestimmt ist Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens gern behilflich, wenn Sie Fragen zur Steuererstattung im Detail haben.

weitere förderungsmöglichkeiten

Nicht nur mithilfe Ihrer Steuererklärung können Sie Geld sparen. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Förderungsmöglichkeiten, die unter anderem der Staat, die Bundesländer oder einzelne Institutionen bereithalten. Hier lohnt es sich, zu überprüfen, ob Sie selbst für eine Förderung berechtigt sind.

Wenn Sie beispielsweise arbeitslos sind und Anspruch auf eine Förderung über die Agentur für Arbeit haben, können Sie im KURSNET nach einem geeigneten Weiterbildungsangebot suchen. Dort finden Sie Kurse von unabhängig geprüften Weiterbildungsanbietern, wie z.B. der Social Media Akademie. Ob und welche Weiterbildung für Sie in Frage kommt, klären Sie in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Berufsberater. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, wird Ihnen ein Bildungsgutschein Weiterbildung ausgestellt. Dieser ermöglicht Ihnen eine Förderung der Weiterbildungskosten in voller Höhe.

Disclaimer: Alle bereitgestellten Inhalte dienen der Erstinformation und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Allerdings besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater.

Schon gewusst?

Auch Arbeitgeber können die Kosten für berufliche Weiterbildungen steuerlich absetzen!
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Wo werden Fortbildungskosten in der Steuererklärung eingetragen?

Hierzu brauchen Sie die Anlage N („Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit“) Ihrer Einkommenssteuererklärung. Darin können Sie Angaben zu Ihren Werbungskosten machen. Dazu zählen beispielsweise Lehrgangs-, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel und technische Ausstattung. Handelt es sich bei Ihrer Fortbildung um eine Präsenzveranstaltung, können Sie zudem meist Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisenebenkosten absetzen.

Gibt es eine Obergrenze für das Absetzen von Fortbildungskosten?

Nein, eine Obergrenze gibt es in der Regel nicht, wenn Sie Ihre Fortbildungskosten über die Steuererklärung absetzen.

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